Sexuelle Selbstbestimmung – Immer noch nur im Rahmen von Rollenbildern

Gesetzesverschärfung zum Vergewaltigungsparagraph § 179 StgB


VON HELENA KACHÉ


Gesetzeslage


Der Paragraph 179 zum sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen soll zukünftig durch einen neuen Paragraphen zum sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände ersetzt werden. Das Inkrafttreten des neuen Gesetzentwurfs lässt noch bis September auf sich warten, wenn der Bundesrat sein OK dazu gegeben hat.
Was diese Gesetzesänderung bedeutet, zeigen die noch immer geltenden Richtlinien, die notwendig sind, um einen Vergewaltiger vor Gericht zu bringen. Hierzu muss das Opfer nachweisen können, dass es sich vor dem Missbrauch deutlich körperlich zur Wehr gesetzt hat oder dass von dem Täter eine Bedrohung für Leib und Leben ausging. Wenn dies nicht der Fall war, sondern dem Opfer beispielsweise bedroht wurde, seinen Arbeitsplatz oder seine Aufenthaltsgenehmigung zu verlieren wenn es sich nicht füge, wurde dieses Vergehen vor Gesetz nicht als Vergewaltigung anerkannt. Dies galt auch, wenn das Opfer schlichtweg überrumpelt wurde oder sich aus Erfahrung und Angst vor einer Eskalation nicht zur Wehr setzte, sondern nur seinen Widerwillen äußerte.


Jetzt soll die Lage geändert werden, von der Notwendigkeit einer körperlichen Gegenwehr seitens des Opfers hin zu einem schlichten Nichteinverständnis.
Der Anlass für den Bundestag sind die Ereignisse in Köln in der Silvesternacht. Vorerst wurde dieses Ereignis mit rassistischer und anti-muslimischer Hetze beantwortet, im April folgte dem öffentlichen Druck dann ein Gesetzesentwurf zur sexuellen Selbstbestimmung vom Bundesjustizministerium . Schon 2014 wurde ein ähnlicher Antrag gestellt, im Zuge der damaligen Istanbul Konvention, dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Doch damals wie heute sagt der Justizminister Heiko Maas, dass die deutsche Rechtslage den Anforderungen der Konvention bereits genüge, der Richterbund sieht hingegen schlichtweg keine Möglichkeit, die Thematik in Gesetzesform zu packen. Erst auf Druck der Ministerinnen wurde ein Gesetzesentwurf verfasst, der die vielen Lücken für sexuelle Übergriffe schließen soll.


Öffentliche Diskussion


Die öffentliche Diskussion steht dem im Großteil positiv gegenüber, nachdem erschreckende Fakten zu sexuellen Missbräuchen veröffentlicht wurden. Demnach wurden von 130 von 1000 Frauen schon Opfer einer Vergewaltigung. Von diesen 130 würden jedoch nur 13 Anklage erheben, und nur in einem einzigen dieser Fälle würde eine Verurteilung folgen.
Hinzukommen die vielen Gesetzeslücken, die kaum einer Bürger_In bewusst waren, denn fast Jede geht davon aus, dass eine Vergewaltigung selbstverständlich strafbar ist und keine Anforderungen daran gestellt werden dürfen. So kann es einer Frau passieren, dass sie Opfer eines sexuellen Missbrauchs wurde, zur Polizei geht um den Täter anzuklagen, um dort zu erfahren, dass sie nach dem Gesetz nicht vergewaltigt wurde, da sie sich nicht heftig körperlich zur Wehr gesetzt habe. Das impliziert eine Schuld bei dem Opfer und führt dazu, dass Frauen nicht wieder zur Polizei gehen, aus Angst, abgewiesen zu werden. Hinzu kommt, dass diese Gesetzeslücke die Augen völlig vor der Tatsache verschließt, dass der Großteil der Täter ihr Opfer persönlich kennt, oder sogar eine Beziehung zu ihnen führt.


Das kommt nicht von ungefähr, sondern resultiert aus kursierenden Vergewaltigungsklischees, wo ein Mann nachts in einem dunklen über eine Frau herfällt, die sich dann laut und heftig wehrt. Daraus geht natürlich eine sehr deutliche Rollenzuweisung hervor, Männer sind zügellose Täter und Frauen wehrlose Opfer. Historisch kann man diese Rollenzuweisung an dem bürgerlichen Familienbild festmachen. Hierbei gilt: Der Ehemann hat die absolute Verfügungsgewalt über seine Frau und Kinder, und die Ehefrau hat ihre Pflicht zu erfüllen. Dazu gehört auch, dass die Frau verpflichtet ist, mit ihrem Mann zu schlafen; erst 1998 wurde dieses Gesetz in Deutschland aufgehoben und die Vergewaltigung in der Ehe als Straftatbestand anerkannt.


Rollenbilder


Entsprechend dieser Rollenbilder werden als Präventivmaßnahmen für Vergewaltigungen prinzipiell Frauen angesprochen und ihnen wird nahegelegt, sich nachts nicht allein fortzubewegen und Selbstverteidigungskurse zu belegen. Daran ist an sich nichts auszusetzen, impliziert aber eine Schuldzuweisung gegenüber den Frauen, was absolut verneint werden sollte.


Hinzu kommt, wenn es denn zu einer Vergewaltigung gekommen ist, müssen sich Frauen um Anklage zu erheben einer belastenden Prozedur untergeben, die sowohl eine medizinische Akutversorgung sowie eine polizeiliche Beweismittelfeststellung beinhaltet. Doch selbst bei einer Anzeige mit Vergewaltigungsmerkmalen gibt es noch immer viele Strafbarkeitslücken, die zu dieser dermaßen geringen Verurteilungsquote führen.


Dementsprechend soll von nun an das Gesetz allein den Willen der Betroffenen beurteilen, weshalb ein NEIN von dem Opfer für eine Verurteilung reichen soll. Kritiker sehen darin eine Gefahr für jeden Mann als potentiellen Vergewaltiger, denn es könnten ja alle Frauen daherkommen und Männer der Vergewaltigung bezichtigen. Dabei wird wohl völlig vergessen, dass bis zur Verurteilung immer noch eine Gerichtsverfahren notwendig ist, wo Falschaussagen aufgedeckt werden sollten und sich kaum eine Frau gerne in die Rolle des Vergewaltigungsopfers begibt, wie die Statistik zeigt. Es ist schon absurd, ein Gesetz deshalb nicht zu verfassen, weil es zu falschen Anzeigen kommen könnte, anstatt aufgrund der Notwendigkeit Vergewaltigungen vorzubeugen und zu bestrafen. Daraus wird deutlich, welchen Stellenwert die deutsche Politik dieser Problematik beimisst.


Kritik am Gesetzentwurf


Der Gesetzesentwurf lässt leider noch immer Strafbarkeitslücken offen. So wird von Frauen, die sexuelle Gewalt erfahren, erwartet, dass sie konkret ihren Widerwillen mit einem NEIN äußern. Es wird dabei nicht anerkannt, dass es ein Verbrechen ist, sexuelle Handlungen auszuüben, ohne das Einverständnis des Gegenübers eingeholt zu haben.
Hinzu kommt, dass mit den Vorfällen in Köln als Anlass für den Gesetzesentwurf, auch eine Erleichterung der Abschiebung von Sexualstraftätern einhergehen soll. Dieser rassistische Zusatz sollte nicht geduldet werden, sondern sexuelle Gewalt als gesamtgesellschaftliches Problem, unabhängig von der Herkunft, aufgezeigt werden. Auch für Frauen könnte dadurch hinzukommen, dass sie aus Angst vor einer Abschiebung ihres Vergewaltigers nicht zur Polizei gehen.


Es muss uns klar bleiben, dass Gesetze das Problem von Frauenunterdrückung, Homophobie und Rassismus nicht an der Wurzel packen, sondern nur einige Symptome durch Reformen zu beheben suchen. Stattdessen bestärken sie die Form der bürgerlichen Familie als Grundlage für das kapitalistische System, in dem wir leben. Es bestärkt die Rollenbilder, die Männern und Frauen zugewiesen werden, um dieses System aufrecht zu halten.


Wenn wir diese grundlegende Ursache, den Kapitalismus, radikal bekämpfen wollen, um für Frauenbefreiung und Gleichberechtigung von LGBTIA-Menschen (Lesbian, Gay, Bi, Trans, Asexual, Intersexual) zu kämpfen, brauchen wir eine geschlossene Arbeiter_Innenbewegung.


Die Befreiung der Frau ist nur im Zuge der Befreiung der Gesellschaft möglich, genauso wie die Befreiung der Gesellschaft einhergehen muss mit der Befreiung der Frau.


Toronto Slutwalk

image_pdfimage_print

Related Posts

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

15 + = 16

Besuch uns auch auf

Unser Programm

Neueste Zeitung

Zeitung Februar 2024

Archiv